Schutznetze
Bei frei zugänglichen Multisportanlagen nach EN 15312 gibt es bis zu einer Höhe von 3 m folgende Beschränkung in der Maschenweite:
- bei quadratischen Netzmaschen darf die Maschenweite nicht größer als 50 cm sein.
- bei rhombischen Netzmaschen darf die Maschenweite nicht größer als 100 mm sein.